Alle Verlegungsfahrten aus einer Hand
easyCab medical ist Ihr kompetenter Partner für Patientenverlegungen schweizweit. Ausserdem übernehmen wir auch Repatriierungen. Im Jahr 2023 haben wir mehr als 10’000 medizinisch hochstehende Liegendtransporte durchgeführt plus an die 20’000 Sitzendtransporte. Wir beschäftigen fast 100 Mitarbeitende und unser Fuhrpark zählt aktuell 53 Fahrzeuge, davon 20 Krankentransportwagen.
easyCab medical ist das erste Schweizer Patiententransportunternehmen mit IVR-Anerkennung und damit die einzige echte Alternative zum Rettungsdienst für Verlegungstransporte.
Sie suchen das sicherste, freundlichste und gleichzeitig auch ein günstiges Transportangebot für Ihre Patienten? Sehr gerne geben Ihnen unsere Einsatzleitstelle (+41 31 302 35 40) und unser Kundendienst (+41 31 300 20 85) Auskunft.
Preise gültig ab Juni 2024
Die Berechnung der Preise für die Leistungen von easyCab medical basiert auf dem Stufen-System des Interverbands für Rettungswesen (IVR). Die IVR «S»-Stufen unterscheiden nach der Komplexität des medizinischen Falls. Zur Anwendung kommen die drei Stufen S2b, S3 und S4. Die «S»-Stufen vom IVR entsprechen grundsätzlich dem eigenen Berechnungssystem von easyCab medical. Diese Preisstaffelung orientiert sich jedoch nicht am medizinischen Fall, sondern bildet die Kompetenzen der eingesetzten Mitarbeitenden ab. Unterschieden werden die Kompetenzen F1, F2, F3, F4 und F5.
S2b = Planbare Verlegung einer stabilisierten Patientin, eines stabilisierten Patienten mit einem mittleren bis hohen Risiko einer Verschlechterung
S3 = Planbare Verlegung einer stabilen Patientin, eines stabilen Patienten mit geringem Risiko einer Verschlechterung
S4 = Transport einer stabilen Patientin, eines stabilen Patienten ohne Risiko einer Verschlechterung und ohne apparative medizinische Überwachung
F1 = Transportspezialist:in (Arbeitnehmende ohne medizinische Grundausbildung inkl. Pflegehelferkurs)
F2 = Fachangestellte Gesundheit mit EFZ / Medizinische Praxisassistent:in EFZ
F3 = Dipl. Pflegefachperson HF/FH
F4 = Dipl. Pflegefachperson HF/FH mit ärztlich delegierten Zusatzkompetenzen oder Transportsanitäter:in FA
F5 = Dipl. Rettungssanitäter:in HF / Expert:in Notfall / Expert:in Anästhesiepflege
Grundkosten
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Kilometerpreis | CHF 6.30 |
Hilfsmittel | Preisinformation (PDF) |
Kosten An- und Rückfahrt | 30 Minuten inklusive ab Standorte Bern, Thun, Burgdorf Liegendtransporte F1/S4, F2/S4 CHF 109.–/Std. Liegendtransporte F3/S3, F4/S3, F5/S2b und S3 CHF 129.–/Std. Fussgänger-/Rollstuhltransporte CHF 72.–/Std. |
Liegendtransport ohne medizinische Betreuung
oder mit Fachperson Gesundheit EFZ
Diese Transporte werden immer mit 2 Personen durchgeführt. | |
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Grundtarif | F1/S4 CHF 199.– F2/S4 CHF 249.– |
Betreuungs- und Wartezeit | CHF 54.–/Std. pro Person |
Liegendtransport mit Rettungs- oder Transportsanitäter:in, Expert:in Notfall, Expert:in Anästhesiepflege oder Pflegefachperson HF
Diese Transporte werden immer mit 2 Personen durchgeführt. | |
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Grundtarif | F3/S3, F4/S3 CHF 349.– F5/S2b, F5/S3 CHF 399.– |
Betreuungs- und Wartezeit | CHF 63.–/Std. pro Person |
Fussgänger-/ Rollstuhltransport
Diese Transporte werden durch 1 Person durchgeführt | |
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Grundtarif | CHF 39.– |
Betreuungs- und Wartezeit | CHF 72.–/ Std. |
Fussgänger-/ Rollstuhltransport mit BTB-Ausweis *
Diese Transporte werden durch 1 Person durchgeführt | |
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Grundtarif | CHF 6.80 |
Zuschläge
Diese werden auf dem Gesamtpreis erhoben und werden addiert. Es werden max. 50% Zuschläge in Rechnung gestellt. | |
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Abendzuschlag | 25%, Montag bis Sonntag, 19.00–00.59 Uhr |
Nachtzuschlag | 50%, Montag bis Sonntag, 01.00–06.00 Uhr |
Wochenendzuschlag | 25%, Samstag und Sonntag, 06.01–00.59 Uhr |
Feiertagszuschlag | 25%, Feiertage (Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag, Weihnachten, Stephanstag) |
Stornopauschale | Liegendtransport CHF 150.– (ggf. Kosten An- und Rückfahrt siehe «Grundkosten») Rollstuhl/Fussgänger CHF 50.– (ggf. Kosten An- und Rückfahrt siehe «Grundkosten») |
Auslandsfahrten | Diese werden immer individuell kalkuliert. Bitte wenden Sie sich für eine Offerte an unseren Kundendienst. Eine Anzahlung wird in jedem Fall verlangt. |
Wichtige Informationen zur Kostenübernahme
Übernahme Transportkosten «medizinisch notwendiger Transporte gemäss Art. 26 KLV»
Sie benötigen einen Transport, um eine medizinisch notwendige Behandlung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkassen-Grundversicherung 50% des Rechnungsbetrages bis maximal CHF 500.00 pro Kalenderjahr (nach Abzug des Selbstbehalts und im Rahmen Ihres Leistungsanspruchs).
Verfügen Sie auch über eine Zusatzversicherung, dann werden die Transportkosten im Rahmen Ihres Versicherungsanspruches
übernommen. Dies sind oft höhere Kostenbeteiligungen als im Rahmen der Grundversicherung.
Wenn die Leistungen der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind, kann sich die Ergänzungsleistung (EL) grundsätzlich an den Transportkosten für medizinisch notwendige Behandlungen beteiligen.
Reinigungspauschale nach Verlegungen von hochinfektiösen Patienten (z.B. mit Covid-19)
Nach jedem Isolationstransport wird das Fahrzeug umfassend hygienisch gereinigt/desinfiziert. (Standard des Rettungsdienstes der Spital STS AG). Für diesen Aufwand verrechnen wir eine Pauschale von CHF 30.00 pro Transport.
Haftungsausschluss
Die easyCab medical AG haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden von Transportverspätungen.